Was genau ist die Verhinderungspflege und wie kann ich diese für Haushaltshilfen nutzen?

Der Begriff Verhinderungspflege meint die häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson. Der Ausgestaltung der Verhinderungspflege sind kaum Grenzen gesetzt. Die Verhinderungspflege ist durch § 39 Sozialgesetzbuch XI geregelt. Darin heißt es, dass eine Person, die sich seit mindestens sechs Monaten in der häuslichen Pflege befindet, durch einen Angehörigen gepflegt wird und dafür Pflegegeld aus der Pflegeversicherung erhält, Anspruch auf einen Pflegeersatz hat, wenn es zur Verhinderung der Pflegeperson kommt. Dies kann aufgrund von Krankheit, aber auch zum Zweck der Erholung (beispielsweise Urlaub, Freizeitgestaltung) geschehen.*

Stundenweise Abrechnung der Verhinderungspflege für Haushaltshilfen

Wir leisten eine stundenweise Verhinderungspflege für Haushaltshilfe. Konkret bedeutet dies, dass wir Ihren Angehörigen im Alltag mit Haushaltshilfe oder als Alltagsbegleiter im Rahmen der Verhinderungspflege unterstützen. Die Pflegekasse des Pflegebedürftigen übernimmt die Kosten hierfür in einer Höhe von 1.612 € pro Kalenderjahr, unabhängig von einem möglichen, zusätzlichen Einsatz eines Pflegedienstes. Zusätzlich können 50% der Kurzzeitpflege in Höhe von 806 € angerechnet werden. Das Pflegegeld oder die Pflegesachleistungen werden bei stundenweiser Inanspruchnahme der Verhinderungspflege in keinem Fall gekürzt.

Sie können im Rahmen der Verhinderungspflege sämtliche Leistungen unserer Firma „Die Haushaltsperle“, von Haushaltshilfe bis hin zur Alltagsbegleitung, nutzen. 

Wo finden Sie den Antrag auf Verhinderungspflege?

Die jeweiligen Pflegekassen fordern unterschiedliche Informationen von Ihren Mitgliedern ein. Demnach stellt jede Pflegekasse einen individuellen Antrag auf Verhinderungspflege bereit. Informieren Sie sich direkt bei Ihrer Pflegekasse, wo Sie den erforderlichen Antrag auf Verhinderungspflege finden.

Gerne unterstützen wir Sie auch hierbei. Rufen Sie uns an und wir kümmern uns gemeinsam um die Beantragung der Verhinderungspflege.

Verhinderungspflege für Haushaltshilfe rückwirkend beantragen?

Die Verhinderungspflege muss bei Ihrer Pflegekasse beantragt werden, dabei ist eine rückwirkende und generell kurzfristige Beantragung möglich. Somit ist es unerheblich, zu welchem Zeitpunkt im Jahr Sie die Verhinderungspflege beantragen. Der Verhinderungspflegesatz steht Ihnen bis zum Ende des Jahres voll zu. Der Anspruch auf Erstattung verjährt nach 4 Jahren.

Neben der Verhinderungspflege stehen Ihnen unter Umständen auch weitere Leistungen zu.
Unter bestimmten Voraussetzungen können die zusätzlichen Betreuungsleistungen in Höhe von 125 / Monat als auch die Pflegesachleistungen über uns in Anspruch genommen werden. Auch kostenfreie Pflegehilfsmittel in Höhe von bis zu 40 € monatlich werden von der Pflegekasse gezahlt und stehen jedem Versicherten zu, der in einen Pflegegrad eingestuft ist. Gerne sind wir Ihnen auch hierbei behilflich.

*Quelle: http://www.pflegeversicherung.net/verhinderungspflege