Was genau ist das?

Pflegebedürftige haben nach § 36 SGB XI bei häuslicher Pflege Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung als sogenannte Sachleistung. Die Behandlungspflege gehört nicht zur Pflegesachleistung. Diese Pflegesachleistung ist eine Leistung der Sozialen Pflegeversicherung und wird von der Pflegekasse als Träger finanziert. Sie stehen jedem Versicherten zu, der in einen Pflegegrad eingestuft ist. Die Höhe der Pflegesachleistungen richtet sich nach dem Maß der Pflegebedürftigkeit bzw. nach dem Pflegegrad.
Wird der Versicherte Zuhause gepflegt, kann er zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen wählen. Es ist auch möglich, beides miteinander zu kombinieren. In diesem Fall spricht man von einer sogenannten Kombinationsleistung.
Der Begriff der Pflegesachleistung stellt im Gegensatz zu einer reinen Geldleistung eine „Naturalleistung“ dar, bei der die Pflegekasse direkt mit dem Dienstleitungsunternehmen einen Vertrag abschließt.
Bisher war es jedoch nur möglich, dieses bereitgestellte Budget für reine Pflegeleistungen, zumeist geleistet von einem Pflegedienst, zu nutzen.
Seit 2019 besteht die rechtliche Grundlage für Betreuungsunternehmen in Deutschland, die Pflegesachleistungen auch für reine Betreuungsleistungen bzw. für Haushaltshilfe zu nutzen und abzurechnen.
Wir haben als Betreuungsunternehmen die Zulassung als Betreuungsdienst beantragt, die Pflegesachleistungen auch als Betreuungsunternehmen und somit auch für Betreuungsleistungen abrechnen können. Denn nicht immer sind ausschließlich rein pflegerische Tätigkeiten notwendig und wichtig. Die Betreuung und Unterstützung im Alltag ist ein weiterer bedeutender Ansatz, den wir mit einer Haushaltshilfe bei den betroffenen Menschen leisten.
Wir hoffen die Betreuung und Haushaltshilfe bald professionell und vertrauensvoll im Rahmen der Pflegesachleistungen für Sie bzw. Ihren Angehörigen erbringen zu können.
Nachfolgend finden Sie einen Überblick, in welcher Höhe Ihnen bzw. Ihrem zu pflegenden Angehörigen Pflegesachleistungen zustehen.
Pflegesachleistungen 2017 (§ 36 SGB XI):
Pflegegrad 2: 689 € / Monat
Pflegegrad 3: 1.298 € / Monat
Pflegegrad 4: 1.612 € / Monat
Pflegegrad 5: 1.995 € / Monat
Entscheiden Sie sich, die Pflegesachleistungen für Haushaltshilfe und Betreuungsleistungen über uns abzurechnen, unterstützen wir Sie bzw. Ihren Angehörigen mit einer Betreuungskraft im eigenen Zuhause.
Wir kümmern uns gerne um den Haushalt, reinigen die Wohnung, waschen Wäsche oder kochen das Mittagessen.
Gerne sind wir auch als Gesellschafter tätig, begleiten zu Ärzten oder gehen gemeinsam spazieren. Schauen Sie sich alle unsere Leistungen an oder fragen Sie direkt bei uns nach, sollte gewünschtes nicht aufgeführt sein.
Wir bieten eine Fülle von Dienstleistungen, die Senioren im Alltag unterstützen, und entsenden sorgfältig ausgewählte und zuverlässigen Betreuer zu Ihnen nach Hause. Denn alle unsere Betreuer sind persönlich und sorgsam ausgewählt und bei uns fest angestellt.