Die Zeit der Schwangerschaft– wir entlasten Sie bei Ihnen Zuhause

Viele werdende Eltern wünschen sich, die Zeit der Schwangerschaft intensiv und bewusst miterleben zu können. Doch der Alltag und die Verpflichtungen rund um den Haushalt stehen weiter an und insbesondere für Frauen in der Schwangerschaft werden die Belastungen enorm. Gerade wenn bereits Kinder in der Familie sind, um die man sich kümmern muss und nebenbei berufliche Verpflichtungen weiter erfüllt werden sollen, wird der Stress oft groß. Die Schwangerschaft und die Heranreifung des Kindes erleben Frauen des Weiteren ganz unterschiedlich. Es gibt sowohl Frauen, die in dieser Phase keine oder kaum Beschwerden haben, als auch Frauen, denen die Schwangerschaft nachdrücklich Probleme bereitet. Im ungünstigsten Fall ist ständiges Liegen angesagt, damit das Kind nicht zu früh zur Welt kommt. Eine Problemschwangerschaft ist für die Familie nicht einfach. Sie braucht in dieser Zeit eine Unterstützung in Form einer Haushaltshilfe, insbesondere wenn die berufstätigen Männer sich aufgrund der zeitlichen Verfügbarkeit nur wenig einbringen können. Doch die wenigsten Frauen bzw. Eltern wissen, dass Ihnen eine Haushaltshilfe in der Schwangerschaft von der Krankenkasse in bestimmten Fällen zusteht.

Wann steht Ihnen eine Haushaltshilfe in der Schwangerschaft zu?

Eine Schwangerschaft berechtigt noch nicht automatisch zu einer Haushaltshilfe. Eine Haushaltshilfe in der Schwangerschaft steht Ihnen dann zu, wenn Sie gesundheitliche Probleme haben oder Komplikationen während Ihrer Schwangerschaft auftreten. Wenn sich z.B. durch frühzeitige Wehen oder einen verkürzten Gebärmutterhals eine Frühgeburt andeutet haben Sie gute Chancen eine Haushaltshilfe während der Schwangerschaft zu erhalten.

Voraussetzung ist, dass ein ärztliches Attest Ihres behandelnden Arztes vorliegt, welches die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe in der Schwangerschaft bestätigt (§ 24 h des SGB). Voraussetzung für den Anspruch auf Haushaltshilfe ist hierbei, dass keine andere im Haushalt lebende Person die Weiterführung des Haushalts übernehmen kann. Ist die Weiterführung des Haushalts somit nicht möglich, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für die Haushaltshilfe in der Schwangerschaft. Die Haushaltshilfe in der Schwangerschaft über die Krankenkasse steht jedoch nur den gesetzlich Versicherten zu. Wenn Sie privat versichert sind, sollten Sie sich nach einer privaten Zusatzversicherung erkundigen. Falls Sie schon früh beispielsweise von einer Risikoschwangerschaft, Problemschwangerschaft, einer prognostizierten Frühgeburt oder einer Mehrlingsschwangerschaft erfahren sollten, lassen Sie sich umgehend beraten, damit eine zeitnahe Unterstützung im Rahmen einer Haushaltshilfe während Ihrer Schwangerschaft gewährleistet werden kann.

Was müssen Sie tun, wenn Sie eine Haushaltshilfe während der Schwangerschaft benötigen?

Wenn Sie sich während Ihrer Schwangerschaft nicht gut fühlen berichten Sie dies Ihrem behandelnden Arzt. Liegt dann eine konkrete medizinische Indikation vor, fordern Sie ein Attest Ihres Arztes an. Bei Ihrer Krankenkasse müssen Sie anschließend den Antrag für eine Haushaltshilfe während der Schwangerschaft ausfüllen. Entscheidend für eine Kostenübernahme ist, dass es eine medizinische Notwendigkeit besteht, weswegen eine punktuelle Betreuung notwendig ist. Ansonsten ist jederzeit ein Privatvertrag möglich, um die Versorgung Ihres Haushalts oder die Betreuung Ihrer Kinder zu gewährleisten. Manche Krankenkassen stellen den Antrag für eine Haushaltshilfe online zum Download bereit. Ansonsten informieren Sie sich einfach direkt bei Ihrer Krankenkasse wo Sie den Antrag auf Haushaltshilfe genau finden. Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Antragsstellung für eine Haushaltshilfe während der Schwangerschaft bei Ihrer Krankenkasse. Nach erfolgreicher Antragsgewährung unterstützen wir Sie gerne während Ihrer Schwangerschaft mit einer Haushaltshilfe und entlasten Sie bei anfallenden Alltagsaufgaben in Ihrem Haushalt. Somit können Sie sich intensiver auf Ihre Schwangerschaft konzentrieren.

Müssen Sie eine Zuzahlung leisten, wenn Sie eine Haushaltshilfe während der Schwangerschaft benötigen?

Grundsätzlich steht Ihnen die Haushaltshilfe während der Schwangerschaft bei oben genannten Voraussetzungen ohne Zuzahlungen zu. Dies gilt allerdings nur dann, wenn die Schwangerschaft auch der Grund für die Schonung beziehungsweise die Bettlägerigkeit ist. Sollte eine schwangere Frau aufgrund anderer Probleme, etwa durch Krankheit oder einen Unfall, Hilfe im Haushalt benötigen, kann die Krankenkasse für die Haushaltshilfe während der Schwangerschaft eine Zuzahlung von 10% der Kosten, max. jedoch 10 € pro Tag, berechnen.

Was leisten unsere Betreuer-innen

Je nachdem, wie viele Stunden Haushaltshilfe von Ihrem Arzt verordnet und anschließend von der Krankenkasse genehmigt wurden, ist unsere Betreuerin zwischen zwei und acht Stunden am Tag bei Ihnen Zuhause. In dieser Zeit kümmert sie sich insbesondere um die Betreuung und Versorgung der Kinder. Darüber hinaus erledigt Sie alle anfallenden Arbeiten des Alltags. Diese reichen vom Kochen des Mittagessens, Waschen der Wäsche bis hin zur Wohnungsreinigung.

Wichtig zu erwähnen ist, dass wir unsere Betreuerin nur bei Anwesenheit der Kinder in Ihrem Haushalt einsetzen können. Sind diese beispielsweise im Kindergarten, ist ein Einsatz in dieser Zeit nicht möglich.

Sie haben Fragen zu konkreten Leistungen im Rahmen der Haushaltshilfe während der Schwangerschaft? Sprechen Sie uns an.

Nach erfolgreicher Genehmigung einer Haushaltshilfe in der Schwangerschaft durch die Krankenkasse unterstützen wir Sie mit einer vertrauensvollen Haushaltshilfe in Ihrem Alltag.
Falls keine Genehmigung vorliegt, machen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.