Sie als Elternteil sind erkrankt - wir unterstützen Sie im Alltag
Eine medizinische Diagnose zu bekommen ist für die Betroffenen selbst oft ein schwerer Schlag. Nicht selten folgen anschließend Therapiebehandlungen und die eigene Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit wird erheblich eingeschränkt. Doch der Alltag steht nicht still. Das tägliche Leben muss oft weiter organisiert und Kinder weiter versorgt werden. In solchen Situationen ist es besonders wichtig, dass die Betroffenen eine Haushaltshilfe zur Seite gestellt bekommen, die Sie bei den täglichen Belastungen unterstützt und entlastet.
Wann steht Ihnen eine Haushaltshilfe bei Krankheit zu?
In bestimmten Fällen besteht bei Krankheit Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Konkret heißt es im fünften Sozialgesetzbuch (§ 38 SGB V) dass jeder Versicherte diesen Anspruch geltend machen kann, wenn die „haushaltsführende Person“, wie es dort heißt, krankheitsbedingt ausfällt. Ob es sich hier um einen Mann oder eine Frau handelt ist hierbei unerheblich. Eine Voraussetzung zur Gewährung einer Haushaltshilfe ist, dass im Haushalt ein Kind unter 12 Jahren lebt und keine andere Person, die im Haushalt lebt diesen weiterführen kann (z.B. aufgrund einer Berufstätigkeit). Als Ausnahme werden Kinder mit Behinderung aufgeführt, die auf Hilfe angewiesen sind. In diesem Falle gilt die Altersgrenze nicht.
Was müssen Sie tun?
Sprechen Sie mit Ihrem behandelten Arzt. Wenn dieser aufgrund Ihrer Krankheit die Notwendigkeit einer Haushalthilfe sieht, fordern Sie ein Attest Ihres Arztes an. Bei Ihrer Krankenkasse müssen Sie anschließend den Antrag für eine Haushaltshilfe ausfüllen. Manche Krankenkassen stellen diesen Antrag online zum Download bereit. Ansonsten informieren Sie sich einfach direkt bei Ihrer Krankenkasse wo Sie den Antrag genau finden. Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Antragsstellung der Haushaltshilfe bei Ihrer Krankenkasse. Nach Genehmigung des Antrags unterstützen wir Sie gerne in Ihrem Haushalt und bei der Betreuung Ihrer Kinder.
Müssen Sie eine Zuzahlung leisten?
Zu den Kosten für die Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe bei Krankheit muss seit dem 1. Januar 2004 eine Zuzahlung geleistet werden. Diese beträgt 10 % der Kosten pro Leistungstag, jedoch mindestens 5 € und höchstens 10 € täglich und gilt nur für volljährige Versicherte.
Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Antragsstellung der Haushaltshilfe bei Ihrer Krankenkasse.
Was leistet die Betreuerin von der Firma "Die Haushaltsperle"
In dieser Zeit kümmert sie sich insbesondere um die Versorgung und Betreuung der Kinder. Darüber hinaus kocht sie gerne das Mittagessen oder kümmert sich um weitere anfallende Tätigkeiten im Haushalt. Wichtig zu erwähnen ist, dass wir unsere Betreuerin nur bei Anwesenheit der Kinder in Ihrem Haushalt einsetzen können. Sind diese beispielsweise im Kindergarten, ist ein Einsatz in dieser Zeit nicht möglich.