Haushalt und Kinder in schwierigen Situationen umsorgt

In bestimmten Fällen besteht nach einem Unfall, einem Krankenhausaufenthalt oder Reha-Maßnahmen Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Konkret heißt es im fünften Sozialgesetzbuch (§ 38 SGB V) dass jeder Versicherte diesen Anspruch geltend machen kann, wenn die „haushaltsführende Person“, krankheitsbedingt ausfällt. Ob es sich um einen Mann oder eine Frau handelt ist hierbei unerheblich. Wenn der behandelnde Arzt Bettruhe verordnet, kann auch Anspruch auf eine Haushaltshilfe nach dem Krankenhausaufenthalt, bei einer Genesung Zuhause, bestehen. Wenn auch Sie aufgrund einer Krankenhausbehandlung, medizinischer Vorsorgeleistungen, einer Mutter-Kind-Kur oder wegen einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme (Reha) Ihren Haushalt vorübergehend nicht weiterführen können, springen wir gerne für Sie ein. Die Haushaltshilfe kann eine Leistung der Krankenversicherung, der Unfallversicherung oder der Rentenversicherung sein. Bei Geringverdienenden oder nicht Versicherten kann die Haushaltshilfe auch eine Leistung der Sozialhilfe sein, die sich an den Leistungen der Krankenversicherung orientiert.

Die Leistungsgrundlage hierfür ist § 38 SGB V. Ein Krankenhausaufenthalt oder eine Reha-Maßnahme stellt den Alltag vieler Menschen zunächst einmal auf den Kopf, denn der Haushalt und die Kinder müssen weiter versorgt werden – eine Haushaltshilfe wird notwendig. Auch Unfälle passieren im Alltag häufig, sei es der gebrochene Fuß beim Skiurlaub oder die Folgen eines Unfalls.

In solchen Situationen wird es für den Betroffenen oft schwierig den eigenen Haushalt weiter zu führen, da nicht zuletzt häufig auch eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit mit einhergeht. Lebt niemand sonst in Ihrem Haushalt, der die anfallenden Arbeiten übernehmen kann, unterstützen wir Sie und entsenden eine freundliche und vertrauensvolle Haushaltshilfe. Die Versorgung Ihrer Kinder ist dadurch gesichert und die Alltagsaufgaben im Haushalt werden weiter erledigt. So kann die Genesung dank der Haushaltshilfe, ob Zuhause nach einem Unfall oder in der Reha, voranschreiten.

Wann steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu?

Wenn die Weiterführung des Haushalts wegen der nachfolgenden Gründe nicht möglich ist, wird eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse gestellt:

für maximal 26 Wochen wegen einer Krankenhausbehandlung (z.B. nach einem Unfall) aufgrund medizinischer Vorsorgeleistungen, häuslicher Krankenpflege oder medizinischer Rehabilitation (Reha)
und
→ ein Kind im Haushalt lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
→ ein Kind im Haushalt lebt, das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, z.B. für Ernährung, Körperpflege, seelische Betreuung 
und
→ keine im Haushalt lebende Person (unabhängig von der Volljährigkeit) den Haushalt weiterführen kann, z.B. aufgrund des Alters oder einem schlechtem Gesundheitszustand. 

für maximal 4 Wochen bei schwerer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt oder nach einer ambulanten Operation. 
Die Haushaltshilfe kann seit 1.1.2016 im Rahmen der Entlassung aus der Klinik auch beantragt werden, wenn kein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt.

Wer übernimmt die Kosten einer Haushaltshilfe nach einem Unfall, Klinikaufenthalt oder einer Reha?

Je nachdem, welcher Grund für eine Haushaltshilfe vorliegt, ist der Kostenträger entweder Ihre gesetzliche Krankenkasse, die Unfallversicherung (nach einem Unfall) oder die Deutsche Rentenversicherung. Im Falle eines Arbeitsunfalls springt ggf. auch die Berufsgenossenschaft ein. Bei einer Reha können die Kostenträger für eine Haushaltshilfe unterschiedlich sein (z.B. Rentenversicherung, Unfallversicherung).

Müssen Sie eine Zuzahlung leisten?

Zu den Kosten für die Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe nach einem Unfall, Klinikaufenthalt oder Reha muss seit dem 1. Januar 2004 eine Zuzahlung geleistet werden. Diese beträgt 10 % der Kosten pro Leistungstag, jedoch mindestens 5 € und höchstens 10 € täglich und gilt nur für volljährige Versicherte.
Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Antragsstellung der Haushaltshilfe nach einem Unfall, Klinikaufenthalt oder Reha bei Ihrer Krankenkasse.

Sie haben Fragen zu konkreten Leistungen? Sprechen Sie uns an.
Nach erfolgreicher Genehmigung durch die Krankenkasse unterstützen wir Sie mit einer vertrauensvollen Haushaltshilfe in Ihrem Alltag.

Sie haben Fragen zu konkreten Leistungen? Sprechen Sie uns an.
Nach erfolgreicher Genehmigung durch die Krankenkasse unterstützen wir Sie mit einer vertrauensvollen Haushaltshilfe in Ihrem Alltag.