Seit Einführung des Pflegestärkungsgesetzes 2015 und den zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen (ZBL), beziehen sich die Leistungen nicht mehr nur auf die Betreuung, sondern auch auf Entlastungsleistungen wie z.B. Haushaltshilfe.
Seit 2018 ist unser Betreuungsdienst mit seinen Angeboten von allen Pflegekassen im gesamten Saarland anerkannt.
Konnten vor 2015 und dem neuen Pflegestärkungsgesetz nur Menschen mit einer Demenzerkrankung und somit mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz die zusätzlichen Betreuungsleistungen/Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI in Anspruch nehmen, so können jetzt auch unter bestimmten Voraussetzungen andere pflegebedürftige Personen diese Leistungen beantragen. Die Höhe der zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen liegt bei 125€ / Monat.
Der Betrag wird nach erfolgreicher Zuerkennung nicht als reine Geldleistung überwiesen, sondern muss zweckgebunden sein.
Unsere Leistung der hauswirtschaftlichen Dienstleistung, also der Einsatz einer Haushaltshilfe oder die Alltagbegleitung, können im Rahmen der zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen abgerechnet werden.
Gerne bieten wir Ihnen unseren Service der Haushaltshilfe im Rahmen der zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen an. Wir bieten eine Fülle von Dienstleistungen, die Senioren im Alltag unterstützen, und entsenden sorgfältig ausgewählte und zuverlässigen Betreuer zu Ihnen nach Hause.
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