Wenn eine Erkrankung wie Demenz dazu führt, dass wichtige Angelegenheiten nicht mehr selber entschieden und geregelt werden können, dann ist es gut, wenn bereits im Vorfeld festgelegt wurde, wer diese Entscheidungen treffen soll.
Mit einer Vorsorgevollmacht ist das möglich. In Zeiten der Gesundheit kann Angehörigen oder anderen Menschen, denen man vertraut, das Recht einräumt werden, zu entscheiden und zu handeln, wenn man dazu selbst nicht mehr in der Lage ist.
Eine Vorsorgevollmacht kann auch erstellt werden, wenn schon eine Demenzerkrankung besteht, der Erkrankte aber noch versteht, worum es geht, seinen Willen klar äußern kann. Eine beurkundete Vorsorgevollmacht beim Notar ist bei einer bestehenden Erkrankung empfehlenswert.
Vorlagen gibt es unter anderem auf der Internetseite des Ministeriums für Justiz und für Verbraucherschutz.
Nähere Informationen erhalten Sie auch z.B. bei den Pflegestützpunkten.