Ersatzpflege / Verhinderungspflege


Für die sogenannte Verhinderungspflege werden auch die Begriffe Ersatzpflege oder Pflegevertretung verwendet. Diese Pflegeleistungen können immer dann beansprucht werden, wenn
die eigentliche Pflegeperson verhindert ist.

Die Verhinderungspflege kann in erster Linie dann einspringen, wenn die Pflegeperson krank oder im Urlaub ist und übergangsweise die Kosten für unseren Betreuungsdienst „Die Haushaltsperle“ übernommen werden müssen.

Wir beraten Sie gern.